… und von den Rechten und Pflichten, die auch dazu gehören.

Wer einen Kleingarten, einen Schrebergarten gepachtet hat, kann sich freuen: 

Er tut Körper und Seele Gutes. Mit Stolz und Freude schaut er auf selbst angebautes Obst und Gemüse, erfreut sich an von ihm ausgewählten Blumen. Er findet Geselligkeit bei Gleichgesinnten, kann sich aber auch auf seine kleine grüne Oase zurückziehen und schalten und walten, wie er will – fast.

Damit ein gedeihliches Miteinander auf Dauer gut funktioniert, gibt es auch hier einige Regeln (zumeist auf gesetzlicher Grundlage –Bundeskleingartengesetz , sowie Gartenordnung und die Satzung des Vereins), die Beachtung und Einhaltung verdienen und dem dauerhaft guten Zusammenleben in einer Kleingarten-Anlage nützen. Der erfahrene Kleingärtner weiß darum. Der angehende Schrebergärtner sollte sich mit dem Regelwerk  vertraut machen – bevor ein Pachtvertrag unterschrieben wird.

So viel gilt es da nämlich gar nicht zu beachten, aber es kann sein, dass es offene Fragen gibt – die sollten vorab beantwortet werden. Für alle ist es von Vorteil, aber besonders für den neuen Pächter, wenn man weiß, wie es im Verein zugeht.

Also beim Vorstand melden und diese Fragen besprechen.

Und dann kann’s losgehen – mit dem ganz eigenen, individuellen Gärtnern auf eigener Parzelle.

Vernünftige Vorschriften tun dem Leben im Kleingartenverein gut

Der Kleingarten soll sowohl „der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung“ als auch der Erholung dienen. (Das ist eine Bedingung dafür, dass das Kleingartenwesen auf Grund seiner Gemeinnützigkeit steuerlich begünstigt ist und daher eine relativ niedrige Pacht möglich ist.)

Mindestens ein Drittel der Gartenfläche muss Nutzfläche sein, sagt der Gesetzgeber.

Das heißt, dort müssen „Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf“ angebaut werden. Auf dieser Fläche wird Obst und Gemüse angebaut, Kräuter und ähnliches. Auch die Flächen, auf denen Beerensträucher und Obstbäume stehen, zählen als Nutzfläche.

So soll gefördert werden, dass Kleingärtner sich günstig und ökologisch durch Eigenleistung mit selbst angebautem Bio-Gemüse und Bio-Obst versorgen.

Auch die Gartenpflege wollen wir kurz erläutern:

Selbstverständlich legt jeder Kleingärtner Wert auf seine ganz individuelle Gartengestaltung und das ist auch gut so: schließlich macht gerade dieses bunte Bild unterschiedlicher (aber gepflegter!) Gärten das typische „Gesicht“ eines Kleingartenvereins aus.

Aber der „Wildwuchs“, das hoch wuchernde Gras, zu viele Unkräuter, Sträucher, deren Zweige in den benachbarten Garten wachsen usw. – das geht gar nicht.

Dabei geht es gar nicht so sehr um das „schöne Gesamtbild“, vielmehr darum, dass durch Samenflug u.ä. der zu selten geschnittenen Wiese, des nicht gezupften Unkrauts sich diese auch beim Nachbarn „breit machen“ – der das gar nicht schätzen wird, genau so wenig wie z.B. wuchernde Hecken des Nachbarn., die ihn in seinem Garten einschränken.

Zur Erholung – der der Kleingarten ja ebenfalls dienen soll – gehören auch die Ruhezeiten.

Sie geben Sicherheit – Sicherheit zu wissen: „Jetzt gibt es keinen Lärm, keine lauten Maschinen, kein Geschrei, auch keine laute Musik – jetzt kann ich mal etwas Ruhe genießen, vielleicht auch etwas schlafen.“ – sicherlich besonders wichtig für Kinder, die noch Mittagsschlaf halten, auch für viele Senioren. Es ist kein Flüstern notwendig, kein Zehenspitzengang – das Leben geht normal weiter … nur etwas leiser.

Unsere Ruhezeiten sind:: Mo-Sa: 13.00-15.00 Uhr und Samstags ab 17Uhr und den ganzen Sonntag/Feiertage.

Und ohne die Gemeinschaft geht es nicht: 

Ganz klar: so eine Kleingarten-Anlage hat gemeinschaftlich genutzte Flächen, Parkplätze, das Vereinsheim, Wege, Zufahrten usw. – da müssen dann auch alle ran, um diese in Ordnung zu halten. 

Das nennt sich „Gemeinschaftsarbeit“. Und bei uns sind das 8 Stunden pro Jahr/Saison

Sollte tatsächlich Jemand diese Gemeinschaftsarbeit nicht leisten wollen oder den Termin immer wieder „vergessen“, so wird er „zur Kasse gebeten“. Das ist keine „Bestrafung“, sondern der Entgelt für Hilfskräfte, die wir „von außen“ ersatzweise hinzuziehen müssen. 

Aber eigentlich kommt das nicht vor, denn „Laubenpieper“ wissen: 

Gemeinschaftsarbeit macht Spaß und verbindet. Am Ende schaut man zufrieden auf das gemeinsam Geleistete, sitzt vielleicht noch etwas zusammen… und hat ein gutes Gefühl.

Zum guten Schluss: die Jahreshauptversammlung. 

Hört sich vielleicht trocken an oder gar bürokratisch – ist aber das, was der Verein, d.h. seine Mitglieder daraus machen. Sie kann sehr lebendig, wirkungsvoll und effektiv sein.

In jedem Fall: Die Jahreshauptversammlung ist notwendig.

Der Vorstand muss Rechenschaft über seine Arbeit ablegen, die Finanzen offen legen und bedarf der Entlastung durch die Mitglieder. Oft müssen auch Wahlen durchgeführt werden. Immer stehen irgendwelche Sachverhalte zur Entscheidung an; es werden Anträge gestellt und für alles braucht man eine „beschlussfähige Mehrheit“ der Vereinsmitglieder. Ist die nicht gegeben, ist der Verein in einer schwierigen Lage und es hat rechtliche Konsequenzen.

Aber es werden auch Themen von allgemeinem Interesse besprochen, Informationen werden weitergegeben und, und, und…

Einmal im Jahr ist die Möglichkeit gegeben sich umfassend zu informieren – ohne guten Grund nicht teilnehmen, aber anschließend meckern – das geht gar nicht und ist einfach nur unfair.

Also:

Nutzen Sie Ihr Mitspracherecht, gestalten Sie das Leben im Kleingartenverein mit!